Neben der Brandbekämpfung und Brandwache gehört auch der Technische Hilfsdienst bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten.

Zu den Pflichtaufgaben gehört auch die Katastrophenhilfe.

Weitere Einsätze können auch durch Amtshilfe ( z.B. Anforderung durch die Polizei) notwendig werden.

Amtshilfe der Feuerwehr zur Unterstützung der Polizei ist aber nur zulässig, soweit die Tätigkeit nicht die Ausübung von Befugnissen erfordert, die allein der Polizei zustehen.

 

Einsätze die eine "Freiwillige Tätigkeit" sind, gehört z.B. Brandschutzerziehung und -aufklärung)

Feuerwehr Grafenkirchen